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Hochsaisonzuschläge

Bei einigen Reisen müssen wir zu bestimmten Abreisedaten einen Hochsaisonzuschlag erheben. Handelt es sich um einen Zuschlag, der aufgrund höherer Flugpreise anfällt, ist der Zuschlag mit "Hochsaisonzuschlag Flug" gekennzeichnet und wird bei Buchungen ohne Flug nicht berechnet. Ein normaler Hochsaisonzuschlag fällt dagegen auch in diesem Fall an.
Die Hochsaisonzeiten entsprechen dabei nicht unbedingt der besten Reisezeit, sondern werden vor allem für Hauptreisezeiten die Weihnachten, Ostern und Sommerferien von Hoteliers und Fluggesellschaften berechnet.