Hochsaisonzuschläge
Bei einigen Reisen müssen wir zu bestimmten Abreisedaten einen
Hochsaisonzuschlag erheben. Handelt es sich um einen Zuschlag, der
aufgrund höherer Flugpreise anfällt, ist der Zuschlag mit
"Hochsaisonzuschlag Flug" gekennzeichnet und wird bei Buchungen ohne
Flug nicht berechnet. Ein normaler Hochsaisonzuschlag fällt dagegen
auch in diesem Fall an.
Die Hochsaisonzeiten entsprechen dabei nicht unbedingt der besten
Reisezeit, sondern werden vor allem für Hauptreisezeiten die
Weihnachten, Ostern und Sommerferien von Hoteliers und
Fluggesellschaften berechnet.