Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirk-
sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisegast und
Djoser zu Stande kommenden Reisevertrages.
1. Abschluss des Reisevertrages /
Verpflichtung des Reisegastes
1.1.
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Rei-
segast der Firma Djoser Reisen GmbH, Kaiser-Wilhelm-
Ring 20, 50672 Köln – nachfolgend Djoser genannt – den
Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die er-
gänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit
diese dem Reisegast vorliegen.
1.2.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträ-
ger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von
Djoser nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen von Djoser
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschrei-
bung stehen.
1.3.
Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetaus-
schreibungen, die nicht von Djoser herausgegeben
werden, sind für Djoser und dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
Vereinbarung mit dem Reisegast zum Gegenstand der
Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht
von Djoser gemacht wurden.
1.4.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Djoser
den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem
Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestäti-
gung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.5.
Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie
für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflich-
tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.6.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah-
meerklärung durch Djoser zustande; sie bedarf keiner
bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertrags-
schluss wird Djoser dem Reisegast eine schriftliche
Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Djoser nicht
verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisegast
weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.7.
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot durch Djoser
vor, an das Djoser für die Dauer von zehn Tagen gebunden
ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisegast innerhalb der
Bindungsfrist Djoser die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
2. Bezahlung
2.1.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi-
gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe
von 15 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach
Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Restzah-
lung wird 25 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht
mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt
werden kann. Die Reiseunterlagen werden dem Reise-
gast etwa 1 bis 2 Wochen vor Reiseantritt zugesandt.
2.2.
Leistet der Reisegast die Anzahlung und/oder
die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist Djoser berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzu-
treten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß
Ziffer 4.2 bis 4.4 zu belasten.
3. Leistungen und Preise
3.1.1.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt
sich allein aus der Reisebeschreibung, den Hinweisen
und Leistungsbeschreibungen in diesem Katalog/der
Internetseite, Individualvereinbarungen sowie aus der
Buchungsbestätigung. Die Angaben in den Informati-
onsschriften, welche der Reisegast erhalten oder aus
dem Internet abgerufen hat, stellen lediglich weitere
Anregungen und Vorschläge für fakultative Veranstal-
tungen dar. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und von
Djoser nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen.
3.1.2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
3.1.3.
Djoser ist verpflichtet, den Reisegast über
wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach
Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.2.
Djoser behält sich vor, den im Reisevertrag
vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Be-
förderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
3.2.1.
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann Djoser den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
kann Djoser vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs-
unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels ge-
teilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann Djoser vom Reisenden verlangen.
3.2.2.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-
gebühren gegenüber Djoser erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
3.2.3.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für Djoser verteuert hat.
3.2.4.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht
eingetreten und bei Vertragsschluss für Djoser nicht
vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat Djoser den Reisenden
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
3.3.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % oder im
Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung, die nicht auf außergewöhnliche Umstän-
de zurückzuführen sind, ist der Reisegast berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn Djoser in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus
seinem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat diese
Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Djoser
über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Reisegast/
Stornokosten
4.1.
Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von
der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
Djoser unter der vorstehend angegebenen Anschrift
zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber
erklärt werden. Dem Reisegast wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2.
Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder
tritt er die Reise nicht an, so verliert Djoser den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Djoser,
soweit der Rücktritt nicht von Djoser zu vertreten ist
oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemes-
sene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getrof-
fenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen in
Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
4.3.
Djoser hat diesen Entschädigungsanspruch
zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der
Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung des Reisegastes wie folgt
berechnet: bis 57 Tage vor Reiseantritt 10 %, bis 43
Tage vor Reiseantritt 25 %, bis 29 Tage vor Reiseantritt
50 %, bis 15 Tage vor Reiseantritt 75 %, danach oder
bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktritts-
erklärung stehen Djoser 90 % des Reisepreises zu.
Bei Hochseereisen (Antarktis) gelten abweichende
Stornobedingungen: Im Falle des Rücktritts steht
Djoser folgender pauschalierter Anspruch pro Person
zu: bis 95 Tage vor Reiseantritt 15 %, bis 30 Tage vor
Reiseantritt 75 %, danach oder bei Nichtantritt der
Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung stehen Djoser
90 % des Reisepreises zu.
4.4.
Dem Reisegast bleibt es in jedem Fall unbenom-
men, Djoser nachzuweisen, dass dieser überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstan-
den ist, als die von Djoser geforderte Pauschale.
5. Umbuchungen
5.1.
Ein Anspruch des Reisegastes nach Vertrags-
abschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reiseter-
mins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung)
besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisegastes den-
noch eine Umbuchung vorgenommen, kann Djoser
bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbu-
chungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt:
bis 57 Tage vor Reiseantritt 75,-
€
(50,-
€
bei Djoser
Junior). Abweichend gilt bei Hochseereisen (Antarktis)
zusätzlich: Umbuchungswünsche des Reisegastes auf
einen anderen Termin oder eine andere Reise können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen ge-
mäß Ziff. 4.2. - 4.4. und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden.
5.2.
Umbuchungswünsche des Reisegastes, die
nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.4 zu
den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungs-
wünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3.
Bis zum Reisebeginn ist der Reisegast berech-
tigt, eine Ersatzperson zu benennen. Djoser kann
dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn die
Person den besonderen Erfordernissen der Reise nicht
genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt
ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende gegenüber Djoser als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten und Umbuchungsentgelte.
6. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen, die ihm
ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus
Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzei-
tiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen),
hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Reisepreises. Djoser wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl
Djoser kann wegen Nichterreichens der Mindestteilneh-
merzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
Djoser a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Min-
destteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu
welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein
muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die
Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der
Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem verein-
barten Reiseantritt dem Reisegast gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, hat Djoser unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht
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